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Wer wird unterstützt   

Wir verteilen Lebensmittel nur bei Bedürftigkeit.
Hierzu gehören folgende Personengruppen:
  • Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV)

  • Bezieher/innen von Grundsicherungsleistungen

  • Alleinerziehende mit geringem Einkommen

  • Familien und Einzelpersonen bei Verschuldung mit geringem Selbstbehalt

  • Bezieher/innen kleiner Renten

  • Erstberatung der "Kunden" zu weiterführender Hilfe bei Wohlfahrtsverbänden und Facheinrichtungwn (auf Wunsch)
Pro Haushalt ist nur 1 Person berechtigt, Waren bei der Tafel „einzukaufen“

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