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Wir verteilen Lebensmittel nur bei Bedürftigkeit.
Hierzu gehören folgende Personengruppen:
- Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV)
- Bezieher/innen von Grundsicherungsleistungen
- Alleinerziehende mit geringem Einkommen
- Familien und Einzelpersonen bei Verschuldung mit geringem Selbstbehalt
- Bezieher/innen kleiner Renten
- Erstberatung der "Kunden" zu weiterführender Hilfe bei Wohlfahrtsverbänden und Facheinrichtungwn (auf Wunsch)
Pro Haushalt ist nur 1 Person berechtigt, Waren bei der Tafel „einzukaufen“
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